Zu den Grundpflichten jedes Prüfers gehören Fairness und Sachlichkeit. Während das Fairnessgebot auf einen einwandfreien, den Prüfling nicht unnötig belastenden Prüfungsverlauf abzielt und dabei insbesondere das Verhalten der Prüfer bei der Ermittlung der Leistungen in der mündlichen Prüfung angeht, betrifft das Sachlichkeitsgebot die Bewertung der Leistungen des Prüflings durch den einzelnen Prüfer oder die Prüfungskommission.