In der ergänzenden Stellungnahme vom 22. Oktober 2014 hält der Chefexperte W.M. unter den allgemeinen Bemerkungen fest, es könne nicht sein, dass die Arbeit von zwei erfahrenen Experten immer und immer wieder angezweifelt und bis aufs letzte in Frage gestellt werde. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass mit genügender Hartnäckigkeit praktisch jede Note zu den eigenen Gunsten abgeändert werden könne. Die ermittelte Gesamtnote der praktischen Arbeit beruhe auf den gezeigten Leistungen von A_____ und habe mit der teilweise fehlerhaften Protokollführung nichts zu tun. Viele Punkte seien bereits anerkannt und korrigiert worden. Alles Weitere werde als reine Zwängerei angesehen.