In seinen Schlussbemerkungen vom 11. November 2014 rügt A_____ die Ausführungen der Experten in der ergänzenden Stellungnahme vom 22. Oktober 2014. Er findet, die ergänzenden Argumente würden in keiner Weise überzeugen und seien sogar beleidigend. Nicht nachvollziehbar sei für ihn, wenn seine Beschwerdeführung als Zwängerei betitelt und Mutmassungen über seine Schulnoten angestellt würden. Er bitte deshalb darum, die Äusserungen des Chefexperten intern prüfen zu lassen.