Der Vergleich zwischen dem Expertenprotokoll (vor Rekurs) mit dem neuen Expertenprotokoll (nach Rekurssitzung) ergibt, dass ursprünglich für die Position 8 b, Nummer 8.05 zwei Punkte abgezogen wurden, im neuen Expertenprotokoll bei dieser Position aber immer noch ein Punkt in Abzug gebracht wird. Obwohl die Experten die Beschwerde zu dieser Position anerkannt haben und in Aussicht stellten, den Punkteabzug zu streichen, wurde nicht vollständig auf den Punkteabzug verzichtet. Für den einen in Abzug gebrachten Punkt fehlt es aber an einer Begründung. Die Experten setzen sich zudem nicht mit den Argumenten von A_____ auseinander.