__ nicht, wonach sie zwei kleine Schalen mit Läckerlimousse degustiert haben. Es kann deshalb angenommen werden, dass die Resten der Läckerlimousse tatsächlich in kleine Schalen abgefüllt wurden, auch wenn sie sich zuvor in einer grossen Schüssel befanden. Letztlich kann aber offen bleiben, ob mit den Resten in fachmännischer Weise verfahren wurde. Im Zusammenhang mit der Bewertung der Materialauswertung ist nämlich der Abzug eines Punktes nachvollziehbar, nachdem feststeht, dass eine zu grosse Menge Läckerlimousse hergestellt worden ist. Es kann in diesem Zusammenhang auch festgehalten werden, dass die Experten nicht den Maximalabzug von zwei Punkten vorgenommen haben.