A_____ bestreitet nicht, dass von der Läckerlimousse Resten übrig geblieben sind. Er macht geltend, er habe diese Resten in kleine Schalen gefüllt, um sie einzufrieren. Von diesen Schalen hätten die Experten zwei an sich genommen. Die Experten begründen den Abzug eines Punktes damit, dass viele Resten von der Läckerlimousse übrig geblieben seien. Das Rezept sei auf rund achtzehn Stück ausgelegt gewesen. Demgegenüber reichte A_____ mit seinen ergänzenden Bemerkungen ein Rezept für die Läckerlimousse ein, welches auf fünfzehn Stück ausgelegt ist. Die Einreichung des Rezepts, aus welchem hervorgeht, dass es auf fünfzehn Stück ausgelegt war, vermag in vorliegenden Zusammenhang A___