Bei der Nummer 4.02 "Gesamteindruck" haben die Experten einen Mangel festgestellt (zu flache Böden), was den Gesamteindruck beeinträchtigte. Der Abzug eines Punktes ist deshalb gerechtfertigt und nachvollziehbar. Bei der Beurteilung des Endprodukts kann auf einen Punkteabzug nur verzichtet werden, wenn das Endprodukt vollumfänglich den Anforderungen an eine fachmännische Leistung entspricht. Dies war vorliegend nicht der Fall. Unter diesen Umständen erweist sich die Rüge als unbegründet. 2.2.15 Biscuit und Massen nach Vorgabe (Konditorei, Position 4 b, Nummer 4.05)