Bei dieser Aufgabe wurde A_____ gemäss den Bewertungsunterlagen für die Nummer 4.01 unter "Melieren" ein Punkt in Abzug gebracht. Bei Nummer 4.02 wurde für "Gesamteindruck" ebenfalls ein Punkt in Abzug gebracht. In den Bewertungsunterlagen ist für den Abzug der beiden Punkte keine Begründung enthalten. A_____ rügt zu den Punkteabzügen bei den Nummern 4. 01 und 4.02, es fehle an einer Begründung.