Die Begründung der Experten für den Abzug von einem Punkt bei der Nummer 1.15 vermag nicht zu genügen. Die Begründung, das Endprodukt sei durch die allgemein schlechte Arbeit beeinträchtigt gewesen, bleibt zu sehr im Allgemeinen. Es lässt sich daraus nicht nachvollziehen, welche Fehler A_____ bei dieser Prüfungssequenz konkret unterlaufen sind und welcher Punkteabzug sich deshalb vorliegend rechtfertigt. Ebenso lässt sich bei dieser Sachlage nicht prüfen, ob allenfalls ein unzulässiger Mehrfachabzug vorliegt. Die Rüge von A_____ erweist sich damit in Bezug auf Nummer 1.15 als begründet. 2.2.11 Tourierter Teig herstellen nach Vorgabe (Konditorei, Position 2 a, Nummer 2.02)