Bei dieser Aufgabe wurden A_____ gemäss den Bewertungsunterlagen für die Nummer 1.10 bei "Teigbeschaffenheit / Teigtemperatur" ein Punkt, für die Nummer 1.13 bei "Sorgfältigkeit" ein Punkt und für die Nummer 1.15 bei "Volumen / Farbe" ein Punkt in Abzug gebracht. Zum Punkteabzug für Nummer 1.10 ist in den Bewertungsunterlagen keine Begründung enthalten. Bei Nummer 1.13 fehlt es für den Punkteabzug "Sorgfältigkeit" an einer Begründung. Auch für den Punkteabzug bei Nummer 1.15 "Volumen / Farbe" ist in den Bewertungsunterlagen keine Begründung enthalten.