Bei dieser Aufgabe wurden A_____ gemäss den Bewertungsunterlagen für die Nummer 3.09 bei der "Backdauer" zwei Punkte, für die Nummer 3.10 "Endprodukt" ein Punkt und für die Nummer 3.11 "Verkäuflich / Mindestangaben (mehrfach geflochten)" ebenfalls ein Punkt in Abzug gebracht. Der Punkteabzug für Nummer 3.09 wird damit begründet, das Produkt sei etwas zu trocken gebacken. Für die Punkteabzüge bei den Nummern 3.10 und 3.11 enthalten die Bewertungsunterlagen keine Begründung. A_____ rügt, zu Nummer 3.09, sein Produkt sei nicht degustiert worden und trotzdem erhalte er den maximalen Punkteabzug. Zu den Nummern 3.10 und 3.11 rügt er den Punkteabzug ohne Begründung.