A_____ rügt zu "Rohstoffe abwägen / Knetprozess", es handle sich nicht um einen zweiten Versuch, da nichts unbrauchbar gewesen sei. Der Maximalabzug sei daher fraglich. Zum "Endprodukt" hielt er fest, es seien zwei Punkte abgezogen worden, obwohl überall null Punkte angekreuzt seien. Dies sei nicht akzeptabel. Die Experten halten in ihrer Stellungnahme zu Nummer 2.08 fest, die Rohstoffe falsch abzuwiegen, sei ein gravierender Fehler und habe mit einem zweiten Versuch nichts zu tun. Die Bewertung sei deshalb korrekt. Zu Nummer 2.12 wird geltend gemacht, die Bemerkungen der Experten seien korrekt, nur seien die Punkte am falschen Ort festgehalten worden. Die Bewertung sei aber korrekt.