Bei dieser Aufgabe wurden A_____ gemäss den Bewertungsunterlagen für die Nummer 2.08 "Rohstoffe abwägen / Knetprozess" zwei Punkte und für die Nummer 2.12 "Endprodukt" zwei Punkte in Abzug gebracht. Zur Begründung wurde für "Rohstoffe abwägen / Knetprozess" festgehalten: "Produkt 2x hergestellt = falsch abgewogen". Für "Endprodukt" wurde festgehalten: "ungleiche / unregelmässig infolge zweiter Herstellung".