E. 4.1 mit zahlreichen Hinweisen auf Lehre und Rechtsprechung). Auch wenn einzuleuchten vermag, dass Fehler im Herstellungsprozess die Qualität des Endprodukts beeinträchtigen können, so ist ohne Begründung nicht zu beurteilen, weshalb der maximale Punkteabzug vorgenommen wurde. Zudem ist bei dieser Sachlage auch nicht überprüfbar, ob allenfalls für den gleichen Fehler mehrmals Abzüge vorge- Seite 7 von 19 nommen werden. Unter diesen Umständen ist die Bewertung der Nummer 1.05 nicht nachvollziehbar und die Rüge erweist sich als berechtigt.