Auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten (Art. 67 VRPG). Beschwerden gegen Zeugnisnoten und Prüfungsergebnisse werden nur auf Rechtsverletzungen hin überprüft, die Rüge der Unangemessenheit kann nicht erhoben werden (Art. 55 Abs. 4 BerG in Verbindung mit Art. 66 Bst. c Ziffer 2 VRPG). Hingegen unterliegen Fragen der Einhaltung des korrekten Prüfungsverfahrens einer umfassenden Überprüfung. Seite 5 von 19 2. Materielles Umstritten ist, ob die praktische Arbeit von A_____ korrekt bewertet worden und die Note im Qualifikationsbereich praktische Arbeit rechtens ist.