Für ein Eintreten auf die Beschwerde von A_____ spricht schliesslich auch die Rechtsweggarantie von Art. 29a der Schweizerischen Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), wonach jede Person bei Rechtstreitigkeiten Anspruch auf Beurteilung durch eine richterliche Behörde hat (wobei Bund und Kantone durch Gesetz die richterliche Beurteilung in Ausnahmefällen ausschliessen können). In dieser Hinsicht ist insbesondere zu beachten, dass die Verfassung stärker als die dargestellte verwaltungsrechtliche Praxis auf das Rechtsschutzbedürfnis abstellt und A_____s individuelle Betroffenheit in einer rechtlich geschützten Sphäre grundrechtlich schützt. Insofern fällt ins Gewicht, dass die