Ob an dieser Rechtsprechung festzuhalten ist, kann vorliegend offen bleiben. Im Qualifikationsverfahren als Bäcker-Konditor-Confiseur wird zwar kein Prädikat erteilt, sondern das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erworben. Das eidgenössische Fähigkeitszeugnis erhält, wer ein Qualifikationsverfahren erfolgreich durchlaufen hat (Art. 22 Abs. 1 der Verordnung vom 27. Oktober 2010 über die berufliche Grundbildung Bäcker-Konditor-Confiseur [auffindbar unter: www.sbfi.admin.ch  Themen  Berufsbildung  Berufliche Grundbildung  In Kraft getretene Verordnungen; zuletzt besucht am 16. Januar 2015 [nachfolgend: Verordnung]).