Rechtsfolgen werden einzelnen Noten weiter zuerkannt, wenn sich diese später als Erfahrungsnoten in weiteren Prüfungen auswirken. Das Bundesgericht hat nun in seiner neueren Rechtsprechung zur subsidiären Verfassungsbeschwerde zur Frage der selbständigen Anfechtbarkeit einzelner Fachnoten präzisierend Stellung genommen. Anlass dafür war die subsidiäre Verfassungsbeschwerde einer Absolventin des rechtswissenschaftlichen Studiengangs der Universität Bern, die den Titel "Master of Law of the University of Bern (MLaw)" mit einem Notendurchschnitt von 5,43 und dem Prädikat "magna cum laude" erworben hatte.