Seite 3 von 19 daher nur ausnahmsweise selbständig angefochten werden. Voraussetzung dafür ist, dass an die Höhe der einzelnen Noten bestimmte Rechtsfolgen geknüpft sind. Diese Rechtsfolgen können in der Möglichkeit bestehen, bestimmte zusätzliche Kurse oder Weiterbildungen zu absolvieren oder besondere Qualifikationen, wie beispielsweise ein Doktorat zu erwerben. Rechtsfolgen werden einzelnen Noten weiter zuerkannt, wenn sich diese später als Erfahrungsnoten in weiteren Prüfungen auswirken.