1.1.2 Anfechtungsobjekt Die Beschwerde richtet sich gegen den Notenausweis der Prüfungskommission vom 19. Juni 2014. Die kantonale Prüfungskommission verfügt über die Prüfungsergebnisse (Art. 78 Abs. 2 Bst. b der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und Berufsberatung [BerV; BSG 435.111]).