3. In ihrer Stellungnahme vom 22. August 2014 beantragte die kantonale Prüfungskommission, die Beschwerde sei abzuweisen. 4. Mit Schreiben vom 8. September 2014 nahm A_____ zur Stellungnahme der kantonalen Prüfungskommission sowie zum Expertenbericht Stellung. 5. Die kantonale Prüfungskommission nahm mit Schreiben vom 27. Oktober 2014 ergänzend Stellung und beantragte weiterhin die Beschwerde abzuweisen. 6. In seinen Schlussbemerkungen vom 11. November 2014 hielt A_____ an der Beschwerde fest. 7. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 13. November 2014 wurde den Parteien der Entscheid des Erziehungsdirektors in Aussicht gestellt.