Bernhard Pulver Regierungsrat Seite 4 von 5 Erziehungsdirektion des Kantons Bern Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit seiner Zustellung schriftlich und begründet beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, Speichergasse 12, 3011 Bern, Beschwerde geführt werden. Seite 5 von 5