Der Marschbefehl zeigt, dass A_____ wehrpflichtig ist. Als Wehrpflichtiger, welcher die Rekrutenschule noch nicht absolviert hat, musste er damit rechnen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt erneut zur Rekrutenschule aufgeboten wird. A_____ macht nicht geltend oder belegt gar, dass ihm die Schweizer Armee zugesichert habe, nicht mehr oder erst nach dem Kurs an der BME aufgeboten zu werden. Bei dieser Situation hätte er sich vor der Anmeldung zum Bildungsgang Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschule erkundigen müssen, ob ein militärisches Aufgebot für den fraglichen Zeitraum vorgesehen sei. Auch hätte er für die Rekrutenschule ein Verschiebungsgesuch stellen können.