1. A_____ meldete sich für den Bildungsgang Passerelle Berufsmaturität – universitäre Hochschule 2013/2014 an und zahlte Schul- und Materialgebühr ein. Nach Erhalt eines militärischen Marschbefehls meldete er sich vom Kurs ab und ersuchte um Rückerstattung der Schul- und Materialgebühr. Nach Rückerstattung der Materialgebühr lehnte der Rektor der Berner Maturitätsschule für Erwachsene BME (nachfolgend: Rektor) das Gesuch betreffend Schulgebühr am 24. Juli 2013 ab.