Das Zeugnis von A____ weist fünf ungenügende Noten auf (Deutsch: 3,0, Mathematik: 3,5, Chemie: 3,5, Physik: 3,5 sowie Geschichte: 3,0). Die doppelte Summe dieser Notenabweichungen von vier nach unten beträgt sieben Notenpunkte. Bei den Noten 5,5 in Französisch, 4 in Englisch, 4,5 in Biologie, 4 in Geographie, 5,5 in Musik, 5,0 im Schwerpunktfach und 5,0 im Ergänzungsfach ergeben sich 5,5 Notenpunkte über 4. Deshalb lautete sein Promotionsentscheid "Zeugnis ungenügend, Austritt".