13 des Schulreglements). Vorliegend hat zu Recht der Rektor als Teil der Schulleitung die angefochtene Verfügung unterzeichnet. Gemäss Art. 68 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG; BSG 433.12) kann gegen Verfügungen, die gestützt auf dieses Gesetz erlassen werden, bei der Erziehungsdirektion Beschwerde geführt werden. Somit ist die Erziehungsdirektion zuständig, die Beschwerde von A____ zu behandeln. A____ hat am vorinstanzlichen Verfahren teilgenommen, ist durch die angefochtene Verfügung besonders berührt und hat ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung o- der Änderung (Art. 65 Abs. 1 VRPG).