Gerade für Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter ist es zudem kaum nachvollziehbar, weshalb sie für richtig gelöste Aufgaben keine Punkte erhalten. Somit spricht auch die Abwägung von Eingriffszweck und Eingriffswirkung gegen den Einsatz der umstrittenen Bewertungsmethode in der Aufnahmeprüfung für den Eintritt in das 9. Schuljahr eines Gymnasiums des Kantons Bern.