Die Massnahme muss im Hinblick auf den angestrebten Zweck aber auch erforderlich sein, d. h. sie hat zu unterbleiben, wenn eine gleich geeignete aber mildere Massnahme für den angestrebten Erfolg ausreichen würde. Wie das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, besteht die Problematik von Zufallstreffern insbesondere bei Multiple-Choice-Fragen, die nur sehr wenige Optionen, beispielsweise nur "richtig" oder "falsch" offen lassen. Dem Problem kann auf einfache Weise dadurch entgegen gewirkt werden, indem mehr Antwortoptionen zur Auswahl gestellt werden.