Deren Ergebnis soll aufzeigen, ob die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den gymnasialen Bildungsgang mitbringen. Schülerinnen und Schüler, welche gestützt auf eine Empfehlung der Volksschule oder eine Prüfung zum gymnasialen Bildungsgang zugelassen werden, haben in der Folge den Promotionsbedingungen der MiSDV zu genügen. Erfüllen Schülerinnen und Schüler die Promotionsbedingungen nicht, müssen sie den gymnasialen Bildungsgang verlassen.