Die Zulassung zum 9. Schuljahr eines Gymnasiums des Kantons Bern erfolgt entweder auf Grund einer Empfehlung der Volksschule oder einer Prüfung (Art. 16 Abs. 1 MiSDV). Bei der Empfehlung handelt es sich um einen prognostischen Entscheid, mit welchem beurteilt wird, ob die Schülerinnen und Schüler auf Grund ihrer Leistungen und ihres Verhaltens über die Voraussetzungen verfügen, um in einem gymnasialen Bildungsgang bestehen zu können. Auf dasselbe Ziel ist die Prüfung ausgerichtet. Deren Ergebnis soll aufzeigen, ob die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den gymnasialen Bildungsgang mitbringen.