In einer Berufsabschlussprüfung wird die definitive Berechtigung erworben, in einem bestimmten Berufsfeld tätig zu sein. Demgegenüber verschafft die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in das 9. Schuljahr eines Gymnasiums des Kantons Bern nicht einen definitiven Zugang zum gymnasialen Bildungsgang. Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich damit deutlich von jenem, welcher vom Bundesverwaltungsgericht zu beurteilen war. Die Zulassung zum 9. Schuljahr eines Gymnasiums des Kantons Bern erfolgt entweder auf Grund einer Empfehlung der Volksschule oder einer Prüfung (Art. 16 Abs. 1 MiSDV).