Dies gelte insbesondere für Multiple- Choice-Fragen, bei denen nur sehr wenige Optionen, beispielsweise nur "richtig" oder "falsch" angekreuzt werden könnten. Aus diesem Grund sei es allgemein üblich, bei Mul- tiple-Choice-Prüfungen eine Bewertungsmethode zu wählen, die diese Besonderheit, insbesondere die Wahrscheinlichkeit von Zufallstreffern ausgleiche (E. 7.2.1). Das Bundesverwaltungsgericht kam zum Schluss, es sei nicht zu beanstanden, dass falsche Antworten mit Minuspunkten bewertet würden.