Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil B-2229/2011 vom 13. Februar 2012 im Zusammenhang mit einer Berufsabschlussprüfung zur Finanzplanerin mit eidgenössischem Fachausweis festgestellt, Multiple-Choice-Prüfungen seien von ihrer Natur her anfällig dafür, das Kandidaten nur durch zufälliges Auswählen mehr richtige Antworten markieren könnten, als ihrem effektiven Wissen entspreche. Dies gelte insbesondere für Multiple- Choice-Fragen, bei denen nur sehr wenige Optionen, beispielsweise nur "richtig" oder "falsch" angekreuzt werden könnten.