2.5 Bewertungsmethode der Prüfungsteile "1.2 Verständnisaufgaben" und "1.3 Fragen zum Text" Die MiSDV gibt die Prüfungsfächer, die Schriftlichkeit des Prüfungsverfahrens, die Dauer der einzelnen Teilprüfungen sowie die Bestehensnormen vor. Weiterführende Regelungen zum inhaltlichen Aufbau der Prüfung enthält die MiSDV nicht. Es liegt deshalb grundsätzlich im Ermessen der Prüfungsbehörde, innerhalb der schriftlichen Prüfung auch Sequenzen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) einzusetzen. Umstritten ist vorliegend jedoch nicht der Einsatz der Prüfungsmethode sondern die Methode der Bewertung.