Gemäss Art. A3-2 des Anhangs 3 zur MiSDV ergeben sich aus der Prüfung vier Noten. Wer mindestens 16 Punkte erreicht und nicht mehr als zwei Noten unter 4 aufweist, wird in den gymnasialen Bildungsgang aufgenommen. 2.4 Bekanntgabe der Bewertungsmodalitäten A.___ rügt, dass die Bewertungsmodalität, wonach jede falsche Antwort zu einem Punkteabzug führe, in der Aufgabenstellung keine Erwähnung gefunden habe. Ein solcher Hinweis wäre entscheidend gewesen, weil er Einfluss auf die Zeiteinteilung und die Sorgfalt gehabt hätte.