schieden, für eine falsche Antwort einen Punkteabzug vorzunehmen. Diese Regelung sei dieses Jahr aufgenommen worden, um dem Wunsch nach stärkerer Selektion nachzukommen. Sie stehe im Einklang mit den Vorgaben der Konferenz der Schulleitungen der Gymnasien des Kantons Bern (KSG). Es entspreche einer langjährigen Tradition und den Vorgaben der KSG, dass Korrekturangaben nur auf den Lösungsblättern zu finden seien. Korrekturhinweise würden sich nicht an die Kandidatinnen und Kandidaten richten.