Das Gymnasium hält in seiner Stellungnahme fest, auf dem Deckblatt der Prüfung Deutsch von A.___ fehle tatsächlich die Umwandlung der erreichten Punktzahl in Noten. A.___ habe im Teil 1 sieben Punkte und im Teil 2 siebzehn Punkte, insgesamt vierundzwanzig Punkte erreicht. Gemäss der Umrechnungstabelle (bei den Vorakten) ergebe dies für die Teile 1 und 2 die Teilnote 3,5. Im Aufsatz habe A.___ die Teilnote 3,5 erhalten. Die beiden Teilnoten von je 3,5 geteilt durch 2 ergäben die Gesamtnote 3,5. Die Prüfungsnote sei damit richtig berechnet worden.