A.___ macht in seiner Beschwerde geltend, er verstehe nicht, weshalb er sowohl bei den Verständnisaufgaben (1.2) als auch den Fragen zum Text (1.3) null Punkte erreicht habe, obwohl er die Hälfte der Fragen richtig beantwortet habe. Ihm sei bei der Einsichtnahme in die Prüfung gesagt worden, dass eine falsch beantwortete Frage jeweils mit einem Minuspunkt quittiert werde. Dies erachte er als stossend, vor allem auch deshalb, weil diese Bewertungsweise in der Aufgabenstellung keine Erwähnung finde. Ein solcher Hinweis hätte aber Einfluss auf die Zeiteinteilung und die Sorgfalt und könne deshalb durchaus entscheidend sein.