1. A.___ absolvierte am Gymnasium Biel-Seeland (nachfolgend: Gymnasium) die Aufnahmeprüfung 2016 für die Aufnahme in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr (Quarta). Mit Verfügung vom 17. März 2016 teilte ihm die Prüfungsleiterin des Gymnasiums mit, dass er die Gesamtpunktzahl 15,5 erreicht und deshalb die Aufnahmeprüfung in die Quarta nicht bestanden habe. 2. Gegen diese Verfügung erhob A.___, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, am 8. April 2016 Beschwerde bei der Erziehungsdirektion. Er beantragte, die Neubewertung der Teile 1 und 2 im Prüfungsfach Deutsch sowie eine Neubeurteilung des Gesamtentscheids.