Aus diesen Gründen entscheidet die Erziehungsdirektion: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. 4. Zu eröffnen: - Rechtsanwälte (Einschreiben) - Kantonale Maturitätskommission, Hochschulstrasse 6, 3012 Bern (Einschreiben) Seite 13 von 14 Erziehungsdirektion des Kantons Bern und mitzuteilen: - Mittelschul- und Berufsbildungsamt (zur Kenntnisnahme) Die Erziehungsdirektorin