Die Nichtbewertung bzw. das Weniger-Gewichten der Rechtsschreibung würde zudem, wie die KMK korrekt ausführt, gegenüber den anderen Prüflingen eine Ungleichbehandlung darstellen (vgl. Entscheid des Erziehungsrats St. Gallen vom 19. Februar 2014, in: GVP 2014 Nr. 84 E. 4d). Die oft vermuteten typischen Dyslexiefehler gibt es nicht, weder in Deutsch noch in den Fremdsprachen. Kinder mit Dyslexie machen dieselben Fehler wie die meisten Kinder am Beginn des Schriftspracheerwerbs. Die Betroffenen machen jedoch häufiger Fehler und zeigen fortgesetzt instabile Rechtschreib- und Leseleistungen (Weisshaupt/Jokeit, S. 39).