Mit der Ergänzungsprüfung sollen Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses die allgemeine Hochschulreife erlangen (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung). Zur allgemeinen Hochschulreife gehört auch die korrekte Handhabung der erlernten Sprachen, wozu eben auch das Beherrschen der grundlegenden orthografischen Regeln gehört.