Bei der Orthografie in den Sprachfächern handelt es sich um eine Fähigkeit, welche für die Ausübung vieler Berufe unerlässlich ist. Ein Absolvent der Ergänzungsprüfung muss – zumindest bis zu einem bestimmten Grad – in der Lage sein, Rechtschreibefehler ohne elektronische Hilfen zu erkennen und einen Text zu produzieren, der den heutigen Rechtschreiberegeln entspricht. Mit der Ergänzungsprüfung sollen Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses oder eines gesamtschweizerisch anerkannten Fachmaturitätszeugnisses die allgemeine Hochschulreife erlangen (Art. 2 Abs. 1 der Verordnung).