Im Prüfungsfach Deutsch hat die Ergänzungsprüfung unter anderem zum Ziel, dass die Kandidatinnen und Kandidaten sich sprachlich klar ausdrücken können; in Wortschatz und Stil dem Thema angemessen, mit korrekter Rechtschreibung und Syntax (Ziffer 5.1.1 der Richtlinien). In den Prüfungsfächern Französisch und Englisch wird u. a. vorausgesetzt, dass die Kandidatinnen und Kandidaten die grundlegenden Morphologie- und Syntaxregeln der Sprache anwenden (Ziffer 5.2.1 der Richtlinien).