Das Bundesgericht führte in seinem Entscheid 2P.140/2002 vom 18. Oktober 2002 (E. 7.5) aus, dass der Besuch eines Gymnasiums, dessen Ziel der Erwerb der Hochschulreife ist, höhere Anforderungen an Schüler als der Besuch einer Volks- oder Sekundarschule stelle. Dazu gehöre unter anderem auch die Fähigkeit, unter Stressbedingungen Gedankengänge richtig zu erfassen und in einer korrekten Formulierung zum Ausdruck zu bringen, zumal dies in allen Schulfächern von Wichtigkeit sei. Diese Fähigkeit dürfe auch von Behinderten erwartet werden. Seite 11 von 14 Erziehungsdirektion des Kantons Bern