vgl. auch Stephan Hördegen/Paul Richli, Rechtliche Aspekte der Bildungschancengleichheit für Lernende mit Dyslexie oder Dyskalkulie im Mittelschul-, Berufsbildungs- und Hochschulbereich, in: Monika Lichtsteiner Müller [Hrsg.], Dyslexie, Dyskalkulie, Bern 2011, S. 72 f.). Der Staat ist nicht verpflichtet, sämtliche faktischen Ungleichheiten zu beheben. Viele Berufe erfordern besondere Eigenschaften und Fähigkeiten, die nicht alle Menschen in gleichem Masse besitzen. Der blosse Umstand, dass einzelne Personen ohne eigenes Verschulden diese Fähigkeiten nicht besitzen, kann nicht dazu führen, dass die Anforderungen reduziert werden müssen (BGE 122 I 130 E. 3).