Legasthenie und Dyskalkulie, Beschwerdebeilage 3). Die Störungen im Lesen und Schreiben werden bedeutungsgleich als Lese-Rechtschreibstörung (LRS), Schriftspracherwerbsstörung, Legasthenie und Dyslexie bezeichnet (Rahel Weisshaupt/Hennric Jokeit, Zur Neuropsychologie von Dyslexie und Dyskalkulie, in: Monika Lichtsteiner Müller [Hrsg.], Dyslexie, Dyskalkulie, Bern 2011, S. 35). Im Attest wird weiter ausgeführt, dass der Beschwerdeführer während seiner ganzen Schul- und Ausbildungszeit regelmässig den Legasthenieunterricht besucht habe und auch weiter besuche. Aufgrund der letzten Tests werde die Dyslexie nun noch als mittelschwer und die Dysgraphie als schwer bezeichnet.