laufs informiert worden und der Nachteilsausgleich aufgrund medizinischer Bestätigung indiziert ist (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts B-5474/2013 vom 27. Mai 2014, E. 4.1.3 mit Hinweisen). 2.5 Merkblatt des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes Das Merkblatt "Nachteilsausgleichsmassnahmen an Gymnasien, Fachmittelschulen und in der Passerelle Berufs- und Fachmaturität – universitäre Hochschule" des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes der Erziehungsdirektion (Beilage 1 zur Stellungnahme vom 25. Februar 2019; auch abrufbar unter www.erz.be.ch  Mittelschule  Publikationen → Nachteilsausgleich für Schülerinnen und Schüler mit einer Beeinträchtigung; zuletzt besucht am