Für mündliche Prüfungen wurde die Vorbereitungszeit von 15 auf 20 Minuten verlängert. Bei der Rechtschreibung wurden nur Fehler gewertet, die zugleich Grammatik- bzw. Syntaxfehler sind. Die KMK führt weiter aus, zum Zwecke der Gleichbehandlung und basierend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre habe sie die folgenden Rahmenbedingungen festgelegt: Zeitzuschläge von 30 Minuten für vierstündige Prüfungen, von 20 Minuten für dreistündige Prüfungen und 15 Minuten für zweistündige Prüfungen. Die Rahmenbedingungen sollten eine Orientierungshilfe bei der Gewährung von Zeitzuschlägen bieten. Dennoch werde jeder Einzelfall gesondert geprüft.