Die KMK erklärt, sie habe ihre Praxis beim Gewähren von Nachteilsausgleichen mit zunehmendem Erfahrungsgewinn und mit Blick auf die allgemeine Studierfähigkeit in den vergangenen Jahren geändert. Diese Entwicklung sei nicht beendet. Die KMK hat in einer Verfügung vom 19. Februar 2015 einem Maturanden mit einer schweren Lese- und Rechtschreibestörung den folgenden Nachteilsausgleich gewährt: bei schriftlichen Prüfungen Zeitzuschlag von 40 Minuten für vierstündige Prüfungen, von 30 Minuten für dreistündige Prüfungen und von 20 Minuten für zweistündige Prüfungen. Für mündliche Prüfungen wurde die Vorbereitungszeit von 15 auf 20 Minuten verlängert.